Zurück zum Platz

Unser Konzept: "Zurück zum Platz"

Konzept: Zurück auf den Platz

 

  1. Gesundheitszustand

 

Bei allen am Training Beteiligten sollte vorab der aktuelle Gesundheitszustand erfragt werden.

Trainingsverbot: Liegt eines der folgenden Symptome vor, sollte die Person drin­gend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fie­ber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome.

Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Perso­nen im eigenen Haushalt vorliegen.

Bei positivem Test auf das Coronavirus im eigenen Haushalt muss die betreffende Person mindestens 14 Tage aus dem Trainingsbe­trieb genommen werden.

 

  1. Minimierung der Risiken in allen Bereichen

 

Fühlen sich Trainer*in oder Spieler*in aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten.

Zu klären ist, ob potenziell Teilnehmende am Training einer Risikogruppe (besonders Ältere und Menschen mit Vorerkrankung) angehören.

Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung, weil eine gute Fitness vor Komplikationen der Corona-Erkrankung schützen kann. Umso wichtiger ist es, ganz besonders für sie das Risiko bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining möglich.

 

  1. Organisatorische Voraussetzungen & Umsetzung

 

  • Erarbeitung eines Nutzungskonzepts auf Basis der geltenden Bundes-, Landes- und Kommunalvorgaben.

  • Erstellung einer Namensliste aller Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen.

  • Unterweisung aller Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen im Konzept zur Nutzung der Anlage und der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs.

  • Aushändigung des Konzepts an alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen

  • Quittierung über den Erhalt und die aktive Umsetzung des Konzepts aller Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen.

Umsetzung

 

  • Alle Trainer*innen und leitende Vereinsmitarbeiter*innen informieren die Trainingsgruppen über das geltende Konzept und die allgemeinen Hygienevorschriften.

  • sind verantwortlich für die ständige Einhaltung des Konzepts und der allgemeinen Hygienevorschriften während des jeweiligen Trainings

  • Alle Trainer*innen und leitende Vereinsmitarbeiter*innen verpflichten sich eine gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit zu führen (Idealerweise via Trainingsapp). Eine rechtzeitige Rückmeldung, ob man am Training teilnehmen kann, ist zu empfehlen, um eine Trainingsplanung innerhalb der im Weiteren erläuterten Regularien auf dem Spielfeld, zu ermöglichen.

 

Allgemeine Hygienevorschriften

  • Händewaschen (mindestens 30 Sekunden und mit Seife) vor und direkt nach der Trainingseinheit.

  • Keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchführen.

  • Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.

  • Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld.

  • Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.

 

 

Ankunft und Abfahrt

 

  • Auf Fahrgemeinschaften bei der Anfahrt ist möglichst zu verzichten.

  • Ankunft am Sportgelände frühestens zehn Minuten vor Trainings­beginn.

  • Die Trainingsgruppen vereinbaren einen Treffpunkt in der jeweiligen Hälfte des Platzes (nicht im Eingangsbereich), um eine Vermischung der Gruppen zu vermeiden.

  • Alle Teilnehmer*innen kommen bereits umgezogen auf das Sport­gelände oder müssen sich direkt am Platz, im Außenbereich, umziehen.

  • Das Sportgelände wird unmittelbar nach Ende des Trainings verlassen.

Auf dem Sportgelände

  • Nutzung und Betreten des Sportgeländes ausschließlich, wenn ein eigenes Training geplant ist.

  • Die Anlage bleibt für die Öffentlichkeit gesperrt. Während der Nutzungszeiten dürfen keine nichtregistrierten Vereinsmitglieder die Anlage betreten (z.B. Jugendliche die dort spielen). Das Eingangstor ist abzuschließen.

  • Zuschauende Begleitpersonen sind beim Training zu vermeiden. Falls eine Begleitperson notwendig ist, ist dies mit dem/der Trainer*innen oder leitenden Vereinsmitarbeiter*innen abzuklären und von diesem entsprechend zu vermerken (siehe Punkt: Besonderheiten für Kinder-/Jugendtraining).

  • Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife wird durch die Uni sicherge­stellt.

  • Die Umkleiden und Duschräume bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

  • Gastronomiebereiche, Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume der Vereine bleiben geschlossen.

  • Aufeinanderfolgende Trainingszeiten werden mit einer Pause von min. 10 Minuten zwischen Trainingsende und Beginn geplant.
    Veränderte Trainingszeiten werden den Trainer*innen und leitenden Vereinsmitarbeiter*innen separat mitgeteilt und zentral dokumentiert.

 

Auf dem Spielfeld

 

  • Eine Platzhälfte ist maximal von einer Trainingsgruppe zu nutzen.

  • Die Soccerbox darf nicht genutzt werden.

  • Die Trainingszeiten werden so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen mehrerer Trainingsgruppen vermieden wird.

  • Auf dem Feld sind Kleingruppen zu bilden (maximal 5 Personen), die im Optimalfall bei jeder Trainingseinheit in der gleichen Zusammensetzung zusam­menkommen.
    Diese Kleingruppenzusammenstellung ist ebenfalls schriftlich, vom jeweiligen Trainer*innen oder leitende Vereinsmitarbeiter*innen, pro Trainingseinheit festzuhalten.

  • Generell gilt ein Mindestabstand von 1,5m bei Ansprachen, Trainingsübungen & Versammlungen auf dem Sportgelände.

  • Alle Trainingsformen müssen unter der Voraussetzung der DOSB-Leit­planken, vor allem der Abstandsregeln, durchgeführt werden.

 

 

Besonderheiten für Kinder-/Jugendtraining

  • Sofern Unterstützung für die Fußballaktivitäten und/oder Toilet­teneinrichtungen erforderlich ist, darf ein Elternteil/ Erziehungs­berechtigter am Sportgelände anwesend sein.

  • Für diese Person gelten ebenfalls die dort herrschenden organisatorischen und hygi­enischen Maßgaben.

 

 

Alle Trainingsangebote werden als Freiluftaktivität durchgeführt, da das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch ver­ringert wird.

Zur Einhaltung der Distanzregeln werden weiterhin keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfinden. Dies gilt sowohl für Fes­tivitäten als auch für Versammlungen. Die Bundesregierung gestat­tet es Vereinen weiterhin, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfs­fall auch digital durchzuführen.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Sanchez

 

Ideal Club de Futbol

Casa de España e.V.

www.ideal-cf.de

Baesweilerhof 24

50933 Köln

 

Vereinsnummer: VR 14043

Vereinsregister Köln

Ideal C.F. Casa de Espana e.V.

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